Die Untersuchung des Patienten steht am Anfang der ärztlichen Behandlung. Bei der Erstuntersuchung stehen die Anamnese und die körperliche Untersuchung im Vordergrund. Besonders in der Allgemeinmedizin wird dadurch zunächst einmal der Gesundheitszustand des Patienten, man sagt auch der körperliche Status, festgestellt.
Zur körperlichen Untersuchung gehören:
Hinzu kommen Laboruntersuchungen von Blut, Stuhl und Urin. Zur Blutabnahme für eine Blutuntersuchung sollte der Patient in der Regel nüchtern sein, das heißt ohne vorher etwas gegessen oder getrunken zu haben. Wie viele Stunden der Patient vor der Blutabnahme keine Nahrung zu sich nehmen darf, hängt davon ab, welche Werte bestimmt werden sollen. Bei Infektionskrankheiten oder Wundheilungsstörungen wird ein Abstrich oder Auswurf auf Keime untersucht. Bei Krebserkrankungen wird eine Gewebeprobe auf entartete Zellen untersucht. Weitere spezielle Laboruntersuchungen werden mit Liquor, Gelenkflüssigkeiten, Fruchtwasser und Knochenmark vorgenommen.
Die Diagnose kann durch den Einsatz von Geräten in vielen Fällen eindeutig gestellt werden. Dazu zählen insbesondere die bildgebenden Verfahren wie Ultraschalluntersuchung, Röntgen und Endoskopie. Kann der Hausarzt die Untersuchung nicht selbst durchführen, stellt er eine Überweisung zu einem Facharzt aus. Beim Verdacht auf eine Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems ist eine neurologische Untersuchung notwendig.
Zu den Vorsorgeuntersuchungen, die von der Krankenkasse ab einem bestimmten Lebensalter angeboten werden, zählen auch die sogenannten U-Untersuchungen für Kinder.
Risiken und mögliche Komplikationen einer Untersuchung, zum Beispiel beim Einsatz von Kontrastmittel, werden mit dem Patienten in einem Aufklärungsgespräch besprochen. Durch die Schweigepflicht darf der Arzt die Ergebnisse der Untersuchung nicht an Dritte weitergeben. Der Patient hat ein Recht auf Einsichtnahme in seine Krankenunterlagen.
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