Alle Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis zu einer festgelegten Grenze müssen sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wer mehr verdient oder selbstständig ist, kann freiwillig in der GKV bleiben, sich bei einer PKV oder gar nicht versichern. Die Wahl der Krankenkasse ist frei.
Der Beitrag zur GKV ist vom Gesetz vorgegeben. Er richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten und ist von Krankenkasse zu Krankenkasse leicht unterschiedlich. 2007 liegt er zwischen 12 und 14,5% des Bruttogehalts. Davon zahlen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils die Hälfte. Nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder des Versicherten sind kostenlos mitversichert.
Die Aufgabe der GKV ist laut Sozialgesetzbuch V, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“. Dazu gehören:
Die Leistungen rechnen Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime und Hospize direkt mit der Krankenkasse ab. Einen Anteil der entstehenden Kosten muss der Versicherte selbst zahlen, zurzeit beispielsweise:
Diese Zuzahlungen müssen nur bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze gezahlt werden. Zurzeit dürfen die Zahlungen 2% des Bruttoeinkommens nicht überschreiten, bei chronisch Kranken 1%.
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