Man unterscheidet folgende Arten von Behinderung:
Behinderungen können angeboren oder erworben sein, beispielsweise durch Unfälle, Krankheiten oder das Altern.
Der Grad der Behinderung wird in Prozent ausgedrückt. Beträgt der Grad der Behinderung mehr als 50%, gilt der Betroffene als schwerbehindert. In Deutschland leben rund 6,5 Millionen schwerbehinderte Menschen. Mehr als zwei Drittel von ihnen sind körperlich, jeder sechste ist geistig behindert.
Eine Behinderung kann dazu führen, dass der Betroffene nicht mehr am Arbeitsprozess teilnehmen kann. In welcher Höhe dann eine Rente gezahlt wird, hängt davon ab, ob die Person vollständig berufsunfähig ist oder noch ein Restleistungsvermögen hat. Unter Restleistungsvermögen wird die Fähigkeit verstanden, wenigstens einige Stunden pro Tag aktiv am Arbeitsprozess teilnehmen zu können.
Hilfe für Behinderte gibt es für alle Altersgruppen: für Kinder und Jugendliche in Form von Frühförderung und Sonderbeschulung, für Erwachsene in Form von Eingliederungshilfen und medizinischer Rehabilitation.
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