Frühförderung wird von der Geburt bis zur Einschulung gewährt. Die Frühförderungsstellen der Bundesländer beraten über Fragen des Rechtsanspruchs auf Frühförderung und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Gefördert werden Kinder, die beispielsweise nach einer Frühgeburt als Risikokinder gelten, bei denen Wahrnehmungsstörungen und Verhaltenauffälligkeiten festgestellt wurden wie zum Beispiel ADS oder die behindert sind, zum Beispiel durch Gehörlosigkeit, Blindheit oder das Down-Syndrom. Die Eltern werden in der Regel in die Frühförderung mit einbezogen. Eltern, die unsicher sind, ob ihr Kind eine Frühförderung braucht, sollten sich an den Kinderarzt wenden.
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