Die häufigsten Unfallarten sind Verkehrsunfälle, Stürze, Verbrennungen, Verbrühungen, Vergiftungen und Ertrinken. Unfälle sind die häufigste Todesursache bei Kindern. Unfälle können vorübergehende oder bleibende Schäden, eine Behinderung oder den Tod hervorrufen.
Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz sind durch die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise eine Berufsgenossenschaft versichert. Eine Unfallrente erhalten Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall länger als 26 Wochen um wenigstens 20% gemindert ist. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Umfang der Schädigung. Unfälle zu Hause sind durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert.
Um Unfällen vorzubeugen, gibt es für die verschiedenen Berufsfelder Unfallverhütungsvorschriften, die der Arbeitgeber einhalten muss. Die Gefährdung der Gesundheit am Arbeitsplatz ist Gegenstand der Arbeitsmedizin.
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