In der Medizin wird häufig vom klinischen Tod gesprochen, wenn ein Atem- und Herzstillstand eingetreten ist und die folgenden unsicheren Todeszeichen auftreten:
Ist mit dem EEG keine Aktivität des Gehirns mehr nachweisbar, spricht man vom Hirntod. Wenn die Funktion der Organe nicht mehr nachweisbar ist, ist der biologische Tod eingetreten.
Neben den unsicheren gibt es folgende sichere Todeszeichen:
Die Bestimmung des Todes ist wichtig für eine mögliche Organspende. Je früher das Organ eines Toten transplantiert werden kann, desto größer sind die Chancen, dass das transplantierte Organ vom Körper des Empfängers akzeptiert wird und es nicht zu einer Abstoßung kommt. Vor einer Transplantation muss jedoch der Hirntod des Spenders festgestellt sein. Außerdem muss eine Einwilligung des Toten oder seiner Angehörigen vorliegen.
Die Bestimmung des Todeszeitpunktes oder der Todesursache ist Aufgabe der Rechtsmedizin. Dazu wird eine Obduktion durchgeführt. Eine Obduktion kann gerichtlich angeordnet werden, wenn der Verdacht eines unnatürlichen Todes vorliegt.
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