Definition Als Vitalfunktionen werden die drei lebensnotwendigen Körperfunktionen Gehirnaktivität, Atmung und Blutkreislauf bezeichnet. Sie müssen bei der Ersten Hilfe sofort kontrolliert werden. Sind eine oder mehrere dieser Funktionen gestört, muss sofort ein Notarzt gerufen werden. Wenn kein Puls oder keine Atmung mehr festgestellt werden können, soll die bewusstlose Person so lange wiederbelebt werden, bis der Notarzt eintrifft. Sind die Vitalfunktionen zu lange unterbrochen, wird das Gehirn nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Das kann zu schweren Schädigungen des Gehirns oder zum Tod führen.
Im weiteren Sinn zählen zu den Vitalfunktionen auch die Wärmeregulation und die Nierenfunktion. Die Nieren steuern den Flüssigkeits- und Elektrolythaushalt.