Eine klinische Autopsie wird vorgenommen, wenn vor dem Tod keine eindeutige Diagnose gestellt werden konnte. Dazu muss das Einverständnis der Angehörigen des Verstorbenen vorliegen. Eine gerichtliche Autopsie kann bei Verdacht auf eine unnatürliche Todesursache oder eine Seuchenerkrankung auch ohne dieses Einverständnis vom Staatsanwalt oder Arzt angeordnet werden.
Die Vorgehensweise bei einer Autopsie ist genau festgelegt. Bei einer vollständigen Autopsie werden Brust, Bauch und Kopf geöffnet. Die Organe werden entnommen, gewogen und auf Besonderheiten untersucht.
Der für die Autopsie zuständige Facharzt ist der Pathologe, der im Krankenhaus oder als Gerichtsmediziner arbeitet. Er bestimmt Todesursache, Todeszeitpunkt und pathologische Veränderungen.
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