Zur Diagnose gehören die Anamnese, das ist die Vorgeschichte des Patienten, und die körperliche Untersuchung. Danach kann der Arzt meist eine Verdachtsdiagnose geben. Durch weitere Laboruntersuchungen, zum Beispiel von Blut, Urin oder Stuhl, und sogenannte bildgebende Verfahren wie EKG, EEG, Röntgen- oder Ultraschalluntersuchung wird die Verdachtsdiagnose gesichert.
Ist anhand der Befunde keine eindeutige Diagnose möglich, muss der Arzt nach der Ausschlussmethode Krankheiten ausschließen, die ähnliche Symptome zeigen. Dieses Verfahren wird auch Differentialdiagnostik genannt.
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