Stellt der Arzt dem Patienten Fragen oder lässt ihn einen Fragebogen ausfüllen, dann ist dies eine Eigenanamnese. Fragt er die Angehörigen oder den Lebenspartner, ist es eine Fremdanamnese.
Diese Fragen betreffen:
Die Anamnese wird schriftlich festgehalten und bildet zusammen mit den Aufzeichnungen zu den diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, dem Krankheitsverlauf, den Untersuchungsergebnissen und der Pflegedokumentation die Krankengeschichte, die zehn Jahre lang aufbewahrt werden muss. Jeder Patient hat das Recht, diese Unterlagen einzusehen.
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