Die Anamnese fasst das Beschwerdebild, die Vorgeschichte des Erkrankten und die Befragung bereits bekannter Diagnosen zusammen. Sie ist weiterhin wichtig, um eine mögliche Komplikation im weiteren Krankheitsverlauf oder bei der Therapie vorherzusehen.Stellt der Arzt dem Patienten Fragen oder lässt ihn einen Fragebogen ausfüllen, dann ist dies eine Eigenanamnese. Fragt er die Angehörigen oder den Lebenspartner, ist es eine Fremdanamnese.
Diese Fragen betreffen:
- die aktuellen Beschwerden,
- das Allgemeinbefinden,
- die körperliche und psychische Belastbarkeit,
- die berufliche, familiäre und Wohnsituation,
- Essverhalten, Ernährung, Appetit, Durst,
- Medikamenteneinnahme,
- Körperfunktionen wie Verdauung und Wasserlassen,
- Sexualleben,
- frühere Krankheiten, Allergien, Verträglichkeit von Medikamenten,
- Erkrankungen in der Verwandtschaft, um eine mögliche Veranlagung zu berücksichtigen.
Die Anamnese wird schriftlich festgehalten und bildet zusammen mit den Aufzeichnungen zu den diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, dem Krankheitsverlauf, den Untersuchungsergebnissen und der Pflegedokumentation die Krankengeschichte, die zehn Jahre lang aufbewahrt werden muss. Jeder Patient hat das Recht, diese Unterlagen einzusehen.