Die Bezeichnung Hospital ist veraltet, die Bezeichnung Klinik kann auch anders verwendet werden. So bezeichnet man Sonder- oder Fachkrankenhäuser, die auf die Behandlung bestimmter Krankheiten spezialisiert sind oder spezielle Versorgungs- und Behandlungsangebote anbieten, oft als Klinik. Eine Suchtklinik hat sich beispielsweise auf die Behandlung von Suchterkrankungen spezialisiert, eine Reha-Klinik kann dem Patienten im Rahmen der Nachsorge verschiedene Angebote zur Rehabilitation anbieten.
Es gibt öffentliche Krankenhäuser, deren Träger der Bund, ein Bundesland, Landkreis oder eine Stadt ist, frei-gemeinnützige, die zum Beispiel von den Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden getragen werden, und private Krankenhäuser. Nach den Möglichkeiten der medizinischen Versorgung der Bevölkerung werden Krankenhäuser eingeteilt in Krankenhäuser der
Die Wahl des Krankenhauses steht jedem Patienten frei. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Überweisung, beispielsweise durch einen Hausarzt. In einem Notfall entscheidet der Notarzt über die Krankenhausaufnahme. Die Patienten werden im Krankenhaus meist stationär aufgenommen. Viele Krankenhäuser haben auch eine Ambulanz, in der der Patient ambulant behandelt wird und danach wieder nach Hause geht.
Mit der Aufnahme schließen Patient und Krankenhaus einen Vertrag, der dem Patienten professionelle ärztliche und pflegerische Versorgung, Unterbringung und Ernährung gewährleistet. Den überwiegenden Teil der durch die Behandlung entstehenden Kosten übernimmt die Krankenkasse. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen eine Selbstbeteiligung von 10 Euro pro Tag zuzahlen, höchstens jedoch für 28 Tage. Personen unter 18 Jahren sind davon befreit.
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