Definition Die Geburtshilfe ist ein Teilgebiet der Gynäkologie, das sich mit der Vorbereitung, Überwachung, Hilfestellung und Nachsorge von Geburten befasst. Der Geburtshelfer, ein Gynäkologe, kann auch operativ in den Geburtsvorgang eingreifen, zum Beispiel durch einen Kaiserschnitt oder Dammschnitt. Die nichtärztliche Geburtshilfe wird von der Hebamme geleistet. Eine männliche Hebamme bezeichnet man als Entbindungshelfer.