Für die Zeit ab dem 6. Schwangerschaftsmonat werden von Hebammen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Krankenkassen, Vereinen und Verbänden der Familienarbeit, Gesundheitszentren, Geburtshäusern und Volkshochschulen Geburtsvorbereitungskurse für die Schwangere und ihren Partner angeboten. Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zu den Inhalten dieser Kurse gehören:
Mindestens ebenso wichtig wie solche Kurse ist die individuelle Vorbereitung auf die Geburt. Um eine Gefährdung des Fötus zu vermeiden, sollte die Schwangere
Weiterhin sollte sie auf ein möglichst normales Körpergewicht achten und keine Medikamente einnehmen, ohne die Risiken und Nebenwirkungen vorher mit einem Arzt zu besprechen. Mit ihrem Gynäkologen sollte sie über eigene Krankheiten und Krankheiten in ihrer Familie beziehungsweise in der Familie ihres Partners sprechen, um eine mögliche Veranlagung für eine Erkrankung auszuschließen.
Bei der Aufnahme im Krankenhaus führt der Arzt oder die Hebamme eine Untersuchung durch. Dabei werden die Kindslage, die Weite des Muttermunds und die Wehentätigkeit überprüft. Wehen und Herztöne des Kindes werden durch ein Cardiotokogramm aufgezeichnet. Zur Darmentleerung kann ein Klistier oder ein Einlauf verabreicht werden, ein Vollbad kann hilfreich sein, um die Wehentätigkeit anzuregen.
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