Die Nachsorge kann ambulant oder in einem Krankenhaus erfolgen. Zur Nachsorge gehören auch Rehabilitationsmaßnahmen. Im Rahmen der Schwangerschaftsnachsorge hat die Mutter ein Anrecht auf Hilfe durch eine Hebamme. Die Hebamme berät beispielsweise in Fragen des Stillens und der Pflege des Kindes.
1. 1335 |
![]() |
|
||||
![]() |
||||||
2. 1336 |
![]() |
|
||||
![]() |
||||||
3. 1337 |
![]() |
|
||||
![]() |