Definition Eine ärztliche oder pflegerische Versorgung wird ambulant genannt, wenn der Patient dafür nicht stationär in einer Klinik aufgenommen wird. Die Zahl solcher ambulanter Behandlungen nimmt zu, seit es verbesserte Narkosemittel und den Körper weniger belastende Operationsmethoden wie in der minimal-invasiven Chirurgie gibt. Der ambulant behandelte Patient kann die Klinik kurz nach der Versorgung wieder verlassen. Er belegt kein Krankenbett und verursacht den Krankenkassen dadurch weniger Kosten.