Die gängigste Form der künstlichen Befruchtung ist die Insemination, auch artifizielle Insemination genannt. Übersetzt bedeutet das künstliche Besamung. Dazu werden männliche Samenzellen, die zuvor im Labor untersucht wurden, zu einem Zeitpunkt, an dem die Frau empfängnisbereit ist, über einen Katheter in die Gebärmutter eingebracht. Die Reifung der Eizelle und der Eisprung werden oft durch hormonhaltige Medikamente gefördert. Dies führt dazu, dass es bei dieser Methode häufiger zu Mehrlingsgeburten kommt.
Eine andere Methode ist die In-vitro-Fertilisation, das bedeutet eine Befruchtung außerhalb des Körpers. Dazu werden der Frau mithilfe einer Punktionsnadel Eizellen aus dem Eierstock entnommen und im Reagenzglas mit gesunden Samenzellen zusammengebracht. Eine Sonderform dieser Methode ist die Injektion einer einzigen Samenzelle in die Eizelle unter dem Mikroskop. Danach können sich die befruchteten Eizellen 2-5 Tage unter optimalen Bedingungen im Brutschrank teilen, bevor sie in die Gebärmutter der Frau eingebracht werden. In der Regel werden zwei befruchtete Eizellen gleichzeitig eingebracht.
Welche Techniken der Reproduktionsmedizin in Deutschland erlaubt sind, regelt das Embryonenschutzgesetz. Künstliche Befruchtung darf nur bei verheirateten Paaren angewandt werden, wenn deren Unfruchtbarkeit nachgewiesen ist. Eizellen-Spende und Leihmutterschaft sind verboten. Das Gesetz regelt ebenfalls das Betreiben von sogenannten Samenbanken, in denen Samenzellen aufbewahrt werden. Bereits befruchtete Eizellen dürfen in Deutschland, im Unterschied zu anderen Ländern, nicht für die Embryonenforschung oder für die Produktion von Stammzellen weiterverwendet werden.
Die Kosten einer künstlichen Befruchtung werden unter bestimmten Voraussetzungen anteilig von der Krankenkasse übernommen.
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