Eine juristische Definition findet sich im Embryonenschutzgesetz, abgekürzt ESchG, das der rechtliche Rahmen für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung ist. Nach dem ESchG ist der Embryo die befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle. In einigen Ländern ist die Forschung mit Embryonen vor dem 14. Tag nach der Befruchtung erlaubt, da sich bis dahin noch kein Zentralnervensystem ausgebildet hat und man somit noch nicht von einem menschlichen Individuum sprechen kann, das gesetzlich geschützt ist. Aus Embryonalzellen werden zum Beispiel Stammzellen gewonnen.
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