Unter einem Schwangerschaftsabbruch versteht man die Unterbrechung einer Schwangerschaft, die den Tod des Embryos beziehungsweise des Fötus zur Folge hat.In Deutschland ist die rechtliche Grundlage für einen Schwangerschaftsabbruch der § 218 des Strafgesetzbuches. Dort werden zwei Voraussetzungen, sogenannte Indikationen, genannt, unter denen ein Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig ist:
- Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet. In diesem Fall darf zu jedem Zeitpunkt die Schwangerschaft abgebrochen werden. Eine medizinische Indikation liegt auch vor, wenn die Gesundheit der Schwangeren dadurch gefährdet ist, dass sie mit einer erheblichen Schädigung des Kindes rechnen muss.
- Eine kriminologische Indikation liegt vor, wenn die Frau durch eine Straftat, zum Beispiel nach einer Vergewaltigung, schwanger wird. Der Abbruch darf nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden.
Ein Arzt handelt zwar rechtswidrig, wenn er auf Verlangen einer Schwangeren einen Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche ohne medizinischen Grund vornimmt, aber er macht sich nicht strafbar. Allerdings muss sich die Schwangere vorher von einer dazu berechtigten Institution wie zum Beispiel Pro Familia beraten lassen und dies schriftlich nachweisen können. Zudem müssen zwischen Beratung und Abbruch mindestens 3 Tage vergangen sein.
Es gibt drei Methoden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen:
- Medikamente, die bewirken, dass sich die Gebärmutter stark zusammenzieht und die Schleimhaut abgestoßen wird; dieses Verfahren wird meist bis zur 7. Schwangerschaftswoche angewandt;
- die Absaugung, bei der unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose der Embryo sowie die Gebärmutterschleimhaut durch ein Röhrchen abgesaugt werden; dieses Verfahren wird in der Regel bis zur 10. Schwangerschaftswoche angewandt;
- die Ausschabung, auch Kürettage genannt, bei der die Fruchtblase mit dem Embryo sowie die Gebärmutterschleimhaut mit einer Art Löffel herausgeschabt wird; dieses Verfahren wird bis zur 12. Schwangerschaftswoche angewandt. Die Ausschabung wird als Behandlungsmethode ebenso bei anderen Erkrankungen der Gebärmutterschleimhaut, einer unvollständigen Nachgeburt oder einer Fehlgeburt angewandt.
Ein Spätabbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche darf ausschließlich aus medizinischen Gründen durchgeführt werden. Dazu werden Medikamente eingesetzt, die eine künstliche Fehlgeburt oder eine Totgeburt auslösen.
Zu den häufigsten Komplikationen eines Schwangerschaftsabbruchs gehören die Nachblutungen und die unvollständige Rückbildung der Gebärmutter. Ebenso kann es zu einer Gebärmutterschleimhaut- und Eileiter- und Eierstockentzündung kommen. Als psychische Reaktion auf den Abbruch ist das sogenannte Post-Abortion-Syndrom bekannt, eine Form der Depression, die mit Trauer um den Verlust des Kindes und Schuldgefühlen einhergeht.