Opfer werden oft durch Androhung körperlicher oder seelischer Gewalt oder durch Ausnutzen einer Abhängigkeit beziehungsweise Hilflosigkeit zum Ausführen oder Erdulden sexueller Handlungen genötigt. Nach der sexuellen Handlung werden sie vom Täter zur Geheimhaltung verpflichtet. Im Strafrecht wird die Bezeichnung sexueller Missbrauch verwendet, wenn es um sexuelle Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen geht. Sexuelle Gewalt steht häufig im engen Zusammenhang mit häuslicher Gewalt.
Zu sexueller Gewalt gehören nicht nur direkte sexuelle Handlungen, sondern auch verbale oder visuelle Mittel sowie der Einsatz seelischer oder körperlicher Druckmittel bis hin zur Erpressung. Sexuelle Gewalt kann auch eine Form des Mobbings sein.
Opfer sexueller Gewalt können Menschen beiderlei Geschlechts und jeglichen Alters sein. Es sind jedoch überwiegend Mädchen und Frauen. Nicht selten werden selbst Kleinkinder und Säuglinge missbraucht.
Betroffene sollten sich an einen Arzt oder eine Vertrauensperson wenden und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, zum Beispiel von einem Psychotherapeuten, um das Geschehene aufzuarbeiten. Nach einer körperlichen Gewaltanwendung oder einer Vergewaltigung, das heißt einem unfreiwilligen, erzwungenen Geschlechtsverkehr, sollte die betroffene Person ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellen lassen, in dem mögliche Verletzungen als gültige Beweise vor Gericht dokumentiert sind. Opfer sollten sexuelle Übergriffe immer bei der Polizei anzeigen. Dabei können sie sich unter anderem vom Weißen Ring Unterstützung holen. Der Weiße Ring ist eine Organisation, die Opfern von Straftaten hilft.
Frauen, die nach einer Vergewaltigung schwanger geworden sind, können bis zur 12. Woche nach der Befruchtung einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen.
1. 1887 |
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2. 1888 |
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3. 1889 |
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4. 1890 |
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5. 1891 |
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