Die biologische Funktion des Geschlechtsverkehrs ist die Fortpflanzung. Er dient jedoch auch der sexuellen Triebbefriedigung. Der Höhepunkt der sexuellen Erregung wird Orgasmus genannt. Durch Berührung und rhythmische Bewegungen werden die Geschlechtsorgane stimuliert, bis es bei der Frau zum Zusammenziehen der Scheiden- und Beckenbodenmuskulatur kommt. Beim Mann kommt es zum Samenerguss, man sagt auch Ejakulation dazu. Dabei werden die Samenzellen in die Scheide gespritzt. Um zu verhindern, dass es zu einer ungewollten Schwangerschaft kommt, sollten beide Partner über Methoden der Empfängnisverhütung Bescheid wissen.
Das Eindringen des Penis in die Scheide, das juristisch als Beischlaf definiert ist, ist nur eine Form des sexuellen Verhaltens, das zur Sexualität des Menschen gehört. Andere Formen sind Oral- oder Analverkehr, der Geschlechtsakt zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen, intensive sexuelle Zärtlichkeiten und gegenseitige Stimulation, auch Petting genannt, und die Selbstbefriedigung, auch Masturbation genannt.
Viele Geschlechtskrankheiten, darunter auch Aids, werden durch Geschlechtsverkehr übertragen. Körperpflege, Hygiene und sogenannte Safer Sex-Praktiken, zu denen vor allem die Verwendung von Kondomen gehört, können eine Ansteckung verhindern.
Im Sexualstrafrecht, einem Abschnitt des Strafgesetzbuches, wird unterschieden zwischen Beischlaf und sexuellen Handlungen. Beim Beischlaf ist es unwichtig, ob es zur Ejakulation kommt oder nicht. In Deutschland sind nach dem Gesetz verboten:
Prostitution, das heißt das Ausüben sexueller Handlungen gegen Bezahlung, ist straffrei, jede Nötigung zur Prostitution und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger jedoch ist strafbar. Pornographie, das heißt die Darstellung des Geschlechtsaktes, ist nicht strafbar, wenn ihre Verbreitung nicht an öffentlichen Orten geschieht, die auch Personen unter 18 Jahren zugänglich sind. Pornographische Darstellungen, die Gewalt oder sexuelle Handlungen mit Tieren beinhalten, auch Sodomie genannt, sind verboten.
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