Eine Fehlgeburt bis zur 16. Schwangerschaftswoche nennt man Frühabort, danach spricht man von einem Spätabort. Im Unterschied zur Totgeburt zählt eine Fehlgeburt nicht als Geburt und ist nicht meldepflichtig. 10-15% aller Schwangerschaften enden mit einer Fehlgeburt.
Die Ursachen einer Fehlgeburt können sehr verschieden sein. Dazu zählen:
Ist der Muttermund noch geschlossen und es kommt zu leichten Blutungen, dann spricht man von einer drohenden Fehlgeburt, bei der das ungeborene Kind noch gerettet werden kann. Ist der Muttermund jedoch schon offen und es kommt zu starken Blutungen, hat das Kind keine Überlebenschance. Ein Symptom einer Fehlgeburt kann auch das fehlende Wachstum der Gebärmutter sein. Dann ist der Embryo schon abgestorben.
Bei einer drohenden Fehlgeburt muss die Schwangere strenge Bettruhe einhalten und erhält wehenhemmende Mittel. Bei einer beginnenden Fehlgeburt mit Fieber kann es zu einem Kreislaufkollaps kommen. Die Schwangere muss auf einer Intensivstation behandelt und überwacht werden.
Nach einer Fehlgeburt muss immer eine Ausschabung der Gebärmutter vorgenommen werden, um Nachblutungen oder eine Entzündung zu vermeiden. Für die betroffene Frau steht jedoch häufig die psychische Belastung im Vordergrund und nicht die körperlichen Folgen.
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