Zu den Hilfsmitteln in der Pflege gehören beispielsweise die Bettpfanne, auch Steckbecken oder Topf genannt, damit Bettlägerige oder Patienten, die nicht aufstehen können oder dürfen, im Bett Stuhlgang haben können. Zum Wasserlassen gibt es Urinflaschen für Männer und Frauen, umgangssprachlich auch Ente genannt. Wer aufstehen kann oder darf, kann auf einem fahrbaren Toilettenstuhl Stuhl oder Urin ausscheiden. Zum Verbandswechsel sind sterile Kompressen, Pflaster, Desinfektionsmittel und Einweg-Handschuhe erforderlich. Zum Blutdruckmessen ist ein Messgerät und ein Stethoskop notwendig, um den Puls zu messen, eine Uhr. Für einen Blutzuckertest gibt es verschiedene Methoden und Messgeräte, die von Zuckerkranken in der Regel selbst bedient werden. Sonden und Katheter werden zum Beispiel für die künstliche Ernährung eingesetzt. Inhalationsgeräte sind bei chronischen Erkrankungen der Atemwege sinnvoll und fördern unter anderem das Abhusten. Gehbehinderte wie zum Beispiel Querschnittgelähmte, aber auch ältere Menschen, sind auf einen Rollstuhl angewiesen, um sich fortbewegen zu können. Hörbehinderte können mit einem Hörgerät, Gehörlose unter Umständen mit einem Cochlea-Implantat in der Lautsprache kommunizieren. Weiterhin gibt es noch eine Vielzahl von Prothesen, die Menschen mit einem bleibenden Schaden nach einer Verletzung oder Krankheit ein möglichst selbstständiges Leben ermöglichen.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der Kosten für notwendige Hilfsmittel, die vom Arzt verordnet werden.
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