Als arbeitsunfähig gilt, wer durch eine Krankheit oder eine vom Arzt verordnete vorbeugende oder Rehabilitationsmaßnahme nicht arbeiten kann. In Deutschland zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit den vollen Lohn, danach zahlt die Krankenkasse ein sogenanntes Krankengeld in Höhe von etwa 75% des Nettolohns für die Dauer von höchstens 78 Wochen.
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