Als U-Untersuchungen werden die Vorsorgeuntersuchungen des Kindes bezeichnet. Sie decken die Zeit von der Geburt bis zur Pubertät ab. Sie dienen der Überwachung der kindlichen Entwicklung und sind kostenlos. Die U-Untersuchungen sollen in festgelegten Zeitabständen vom Kinderarzt durchgeführt werden. Die insgesamt neun Untersuchungen werden abgekürzt durch den Buchstaben U und sind durchnummeriert. Als 10. Untersuchung schließt sich die Jugendgesundheitsuntersuchung, auch abgekürzt mit J1, an. Die Untersuchungsabstände und die Schwerpunkte sind:- U1: unmittelbar nach der Geburt: Untersuchung der Vitalfunktionen, die als Apgar-Werte angegeben werden; zum erweiterten Screening des Neugeborenen gehört der Guthrie-Test, eine Blutuntersuchung auf angeborene Stoffwechselkrankheiten;
- U2: 3.-10. Tag nach der Geburt: Wachstum, Entwicklung der Organe, Motorik, das heißt willkürliche Bewegungen, Nervensystem;
- U3: 4.-6. Woche: Ernährung, Stuhlgang, Schreiverhalten, Hüftgelenk-Screening, das heißt eine Ultraschalluntersuchung der Hüfte, um eine Fehlstellung der Hüftgelenke auszuschließen;
- U4: 3.-4. Monat: Körperhaltung, Muskelspannung, Reflexe; Impfungen;
- U5: 6.-7. Monat: Reaktionsverhalten auf die Umgebung, Sehen;
- U6: 10.-12. Monat: Zahnentwicklung, Verdauung;
- U7: 21.-24. Monat: Sehen, Hören, Bewegungsstörungen, Impfungen;
- U8: 43.-48. Monat: Beweglichkeit, Koordinationsfähigkeit, Reflexe, Muskelspannung, Aussprache;
- U9: 60.-64. Monat: Grob- und Feinmotorik, Sprachverständnis, Hören, Sehen;
- J1: 13.-14. Jahr: körperliche Veränderungen in der Pubertät, Haltungsstörungen, Blutdruck, Impfung, Motorik; zusätzlich Gespräche über familiäre und schulische Situation, Gesundheits- und Suchtberatung.
Zu den Untersuchungen innerhalb des 1. Lebensjahrs gehören auch Hinweise zur Zahn- und Mundpflege. Schon Kleinkinder sollten regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen. Kinder sollten zweimal jährlich ihre Zähne kontrollieren lassen.
Die U-Untersuchungen sind noch freiwillig. Im Rahmen der Diskussion um einen besseren Schutz der Kinder vor Verwahrlosung und sexueller Gewalt gibt es jedoch Überlegungen, sie zur Pflicht zu machen.