Dabei ist es nicht erforderlich, das geplante Vorgehen, zum Beispiel eine Operation, bis ins Detail zu erläutern. Der Arzt muss den Patienten nur im Großen und Ganzen aufklären. Erst wenn der Patient in diesem Aufklärungsgespräch keine Fragen mehr hat, sollte er die Einverständniserklärung unterschreiben.
Hat der Arzt das Aufklärungsgespräch versäumt oder den Patienten nicht umfassend aufgeklärt, kann der Patient nach der Behandlung oder dem Eingriff unter Umständen gegen den Arzt klagen.
1. 146 |
![]() |
|
||||
![]() |
||||||
2. 147 |
![]() |
|
||||
![]() |
||||||
3. 148 |
![]() |
|
||||
![]() |