Die Sozialhilfe ist neben der Sozialversicherung und der sozialen Versorgung die dritte Säule im System der Sozialen Sicherung in Deutschland. Sie soll nachrangig dem Empfänger der Sozialhilfe eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen (Grundgesetz - GG) entspricht (Lebensstandard, Subsidiarität). Die Leistungen der Sozialhilfe richten sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls (Individualisierung). Die Hilfe soll familiengerecht sein und vorbeugend gewährt werden (Prävention), um drohende Notlagen abzuwenden. Sozialhilfe wird in Form von persönlicher Hilfe oder als Geld- oder Sachleistung gewährt (wirtschaftliche Hilfen).Die Sozialhilfe ist 1962 durch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) eingeführt worden und hat das System der Fürsorge abgelöst (Geschichte der Sozialarbeit/Sozialpädagogik). Durch zahlreiche Gesetzesänderungen ist eine Anpassung an die sich verändernden Lebensverhältnisse vorgenommen worden. Die Sozialhilfe unterscheidet zwischen
- der Hilfe zum Lebensunterhalt (notwendiger Lebensunterhalt) und
- der Hilfe in besonderen Lebenslagen (Aufbau und Sicherung der Lebensgrundlage, Gesundheitshilfe, Krankenhilfe, Familienplanung, Hilfe für Mütter und Wöchnerinnen, Eingliederungshilfe für Behinderte (Behindertenhilfe), Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege (Pflegebedürftigkeit), Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Wohnungslosenhilfe), Hilfe bei besonderen sozialen Schwierigkeiten, Altenhilfe).