Familie ist eine öffentlich anerkannte Gruppe, die eine bestimmte Struktur aufweist und kulturell verschiedene Formen annehmen kann (Geschlechts- und Generationsdifferenzierung). Zu unterscheiden ist die Herkunftsfamilie, aus der man kommt (Verwandtschaft), von der Zeugungsfamilie, die man gründet. Für die Gesellschaft erbringt die Familie bestimmte Leistungen (Funktion). Diese sind zum Beispiel die Reproduktions- und die Sozialisationsfunktion, die Freizeitfunktion und die Funktion des psychischen Ausgleichs.Nach Artikel 6 Grundgesetz (GG) steht die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates.