Beim vertikalen Familienlastenausgleich strebt man einen Ausgleich zwischen niedriger und höher Verdienenden an. Der horizontale Familienlastenausgleich hat einen Ausgleich zwischen Familien mit und ohne Kindern im gleichen Einkommensbereich zum Ziel.
Verschiedene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur finanziellen Unterstützung von Familien erfordern neue rechtliche Regelungen, die sich stärker als bisher an den tatsächlichen Kosten der Kindererziehung orientieren.
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