Der Begriff Familienlastenausgleich bezeichnet die Leistungen des Staates an Eltern zum Ausgleich der durch Kinder verursachten ökonomischen Benachteiligung. Der Familienlastenausgleich kann in direkter Form durch Zahlung von Kindergeld oder in indirekter Form durch eine Verringerung der Steuerpflicht erfolgen. In Deutschland wird eine Mischung aus beiden Formen praktiziert. Beim vertikalen Familienlastenausgleich strebt man einen Ausgleich zwischen niedriger und höher Verdienenden an. Der horizontale Familienlastenausgleich hat einen Ausgleich zwischen Familien mit und ohne Kindern im gleichen Einkommensbereich zum Ziel. Verschiedene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur finanziellen Unterstützung von Familien erfordern neue rechtliche Regelungen, die sich stärker als bisher an den tatsächlichen Kosten der Kindererziehung orientieren. |
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