Der Begriff Erziehung ist nicht eindeutig und allgemein verbindlich definiert. Das gilt auch für die Begriffe Sozialisation und Bildung, die ähnliche Inhalte bezeichnen. Es ist deshalb notwendig, jeweils zu klären, welche Inhalte bei Aussagen zu diesen Begriffen gemeint sind. Erziehung meint im Kontext der Sozialarbeit/Sozialpädagogik einen Lernprozess, der Bildung zum Ziel hat. Dieser Lernprozess erfolgt bewusst und gewollt, er ist intentional. Erziehung wird von Personen betrieben, die dafür ausgebildet sind (Ausbildung, Professionalisierung) und in Institutionen der Erziehung tätig sind (Arbeit). Das Ziel ihrer erzieherischen Tätigkeit ist nicht die umfassende Bildung von Menschen (Kindheit, Jugend), sondern die Bildung in den Bereichen, die diese Institution als wichtig bestimmt (Kindergarten, Schule). Die aktuellen Auseinandersetzungen drehen sich um die Klärung von Bildungszielen (Chancengleichheit), die Bestimmung von Inhalten im Erziehungsprozess und die Zweckmäßigkeit der Erziehungsinstitutionen. Durch die im Grundgesetz (GG) verankerte Zuständigkeit der Bundesländer für alle Schulangelegenheiten wird eine bundesweit einheitliche Behandlung von Fragen der Erziehung erschwert; zeitlich aufwendige Abstimmungsgremien (Kultusminister-Konferenz) sind erforderlich. Die Aufgabe von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen ist es häufig, Menschen in einem Stadium der nicht geglückten Erziehung zu unterstützen (Jugendhilfe, Bewährungshilfe, Schulsozialarbeit). |
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