| Chancengleichheit ist ein Begriff aus der politischen Auseinandersetzung. Er bezieht sich auf die Verfassungsbestimmung über die Gleichheit aller Menschen in Artikel 3 Grundgesetz (GG). Die liberale Auffassung von Chancengleichheit betont im Wesentlichen die Notwendigkeit zur Anpassung von Startchancen, beispielsweise gleiche Möglichkeiten der Schulbildung für alle Kinder (Bildung). Die sozialdemokratische Sicht kritisiert dieses als Wettbewerbsgleichheit unter Ungleichen und fordert zusätzliche Gleichheiten, etwa bei den Lebensbedingungen, bei der Beteiligung an Entscheidungen und bei der Teilhabe an den Ressourcen von Natur und Gesellschaft. |