Gewalt liegt vor, wenn ein Mensch gegen seinen Willen durch Zwang zu einem bestimmten Verhalten (abweichendes Verhalten) oder zu einer konkreten Handlungsweise gebracht wird. In den Sozialwissenschaften unterscheidet man zwischen manifester und struktureller Gewalt. Unter manifester Gewalt versteht man die offenkundige, handgreifliche Erscheinungsform. Strukturelle Gewalt ist nicht an Personen gebunden, sie wird zum Beispiel über Institutionen und Regeln, durch ökonomische Lagen oder durch die ungleiche Verteilung von Lebenschancen (Chancengleichheit) ausgeübt. Staatsrechtlich sind das Prinzip der Gewaltenteilung und die Regel vom Gewaltmonopol des Staates von Bedeutung. Nur bestimmte Organe des Staates wie Polizei und Strafvollzug sind befugt, Gewalt auszuüben. Strafrechtlich wird unterschieden zwischen Gewaltdelikten, die den Willen des Opfers völlig ausschalten (zum Beispiel Verschleppung und Raub) und anderen, die durch eine mittelbare Beeinflussung wirken wollen (zum Beispiel Nötigung und Erpressung). |
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