| Strafvollzug bezeichnet die Durchführung der von den Gerichten (Gerichtsbarkeit) festgesetzten freiheitsentziehenden Strafen und die Sicherungsverwahrung nach §66 Strafgesetzbuch (StGB) in den Justizvollzugsanstalten (Freiheitsentziehung). Der Strafvollzug wird nach den Vorschriften des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - Strafvollzugsgesetz (StVollzG) - gestaltet. Vorrangiges Ziel des Strafvollzugs ist die Resozialisierung (§2 StVollzG). Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich angeglichen werden soll (§3 StVollzG). Zur Rolle der Sozialarbeit/Sozialpädagogik im Strafvollzug ist in §71 StVollzG festgelegt, dass Gefangene zur Lösung von persönlichen Schwierigkeiten Hilfe zur Selbsthilfe in Anspruch nehmen können (Straffälligenhilfe). So beraten Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in Strafvollzugsanstalten die Gefangenen zum Beispiel bei Fragen und Entscheidungen, die das Leben nach der Haft betreffen und unterstützen diese bei behördlichen oder gerichtlichen Angelegenheiten (etwa bei Antragstellung auf Haftverkürzung, Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe). |