Mit dem Begriff Resozialisierung werden die Bemühungen, einen Straftäter zu bessern und ihn wieder in die Gesellschaft einzugliedern, bezeichnet. Resozialisierung ist das Ziel des Strafvollzugs. So besagt §2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG), dass der Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe fähig werden soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Aufgaben, die Gestaltung und die Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug sollen diesem Ziel dienen. Dies ist besonders hervorzuheben, weil in der Regel nach schweren Straftaten in der Bevölkerung die Forderung nach sicherer Verwahrung und harter Bestrafung gestellt wird. Soziale Eingliederung und damit die Verhinderung von weiteren Straftaten ist das grundlegende Prinzip des Strafvollzugsgesetzes. Resozialisierung setzt demnach abweichendes Verhalten voraus und die Gesellschaft reagiert im Fall des strafbaren abweichenden Verhaltens mit den Institutionen der Staatsanwaltschaft, der Gerichtsbarkeit, des Strafvollzugs, aber auch der Straffälligenhilfe und der Bewährungshilfe. Dies trifft allerdings nur auf einen kleineren Teil strafbarer Handlungen zu, weil nicht jede Straftat bekannt, verfolgt und vor Gericht verurteilt wird. Eine Resozialisierung ist in all den Fällen besonders schwierig, wo Straftäter sich durch die Art ihrer Tat (zum Beispiel Mord, Totschlag, Sexualdelikte) in den Augen der Bevölkerung selbst aus der Gesellschaft ausgegliedert haben und im Strafverfahren zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen arbeiten in den Sozialen Diensten der Justiz. Als Ansprechpartner für Strafgefangene vermitteln sie zum Beispiel Kontakte zur Außenwelt, bereiten die Entlassung vor und kooperieren mit Vereinen der Straffälligenhilfe (Freie Träger), welche die Strafentlassenen weiter beraten. Ihre Arbeit wird dadurch erschwert, dass die Öffentlichkeit den Erfolg der Resozialisierung häufig nur daran festmacht, ob zukünftig Straftaten unterbleiben. Die andauernd hohe Rückfallquote von Straftätern führt zu kritischen Nachfragen über die Qualität dieser Bemühungen und zu vermehrten Forderungen nach einer Verbesserung der Haftbedingungen, insbesondere auch der therapeutischen Hilfen. |
1 (715) |
|||
|
|||
2 (716) |
|||
|