Resozialisierung setzt demnach abweichendes Verhalten voraus und die Gesellschaft reagiert im Fall des strafbaren abweichenden Verhaltens mit den Institutionen der Staatsanwaltschaft, der Gerichtsbarkeit, des Strafvollzugs, aber auch der Straffälligenhilfe und der Bewährungshilfe. Dies trifft allerdings nur auf einen kleineren Teil strafbarer Handlungen zu, weil nicht jede Straftat bekannt, verfolgt und vor Gericht verurteilt wird. Eine Resozialisierung ist in all den Fällen besonders schwierig, wo Straftäter sich durch die Art ihrer Tat (zum Beispiel Mord, Totschlag, Sexualdelikte) in den Augen der Bevölkerung selbst aus der Gesellschaft ausgegliedert haben und im Strafverfahren zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt wurden.
Sozialarbeiter und Sozialpädagogen arbeiten in den Sozialen Diensten der Justiz. Als Ansprechpartner für Strafgefangene vermitteln sie zum Beispiel Kontakte zur Außenwelt, bereiten die Entlassung vor und kooperieren mit Vereinen der Straffälligenhilfe (Freie Träger), welche die Strafentlassenen weiter beraten. Ihre Arbeit wird dadurch erschwert, dass die Öffentlichkeit den Erfolg der Resozialisierung häufig nur daran festmacht, ob zukünftig Straftaten unterbleiben. Die andauernd hohe Rückfallquote von Straftätern führt zu kritischen Nachfragen über die Qualität dieser Bemühungen und zu vermehrten Forderungen nach einer Verbesserung der Haftbedingungen, insbesondere auch der therapeutischen Hilfen.
1 (715) |
|||
|
|||
2 (716) |
|||
|