Der Begriff Hilfe wird daneben in den Theorien der Sozialarbeit/Sozialpädagogik und in der Praxis der Sozialen Arbeit verwendet. Dabei geht es häufig um Sozialleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, die öffentlich finanziert sind und die von Personen ausgeführt werden, die das in einer bezahlten beruflichen Tätigkeit tun. Dieses fachliche Verständnis von Hilfe unterscheidet sich wesentlich von dem Begriffsverständnis in der Umgangssprache. Gewisse Überschneidungen bestehen bei Freien Trägern der Sozialen Arbeit dann, wenn sie Soziale Arbeit wirklich selbst finanzieren und ehrenamtlich tätige Mitglieder (Ehrenamt) aktiv werden.
Der Bedeutungshorizont von Hilfe umfasst sehr verschiedene Inhalte, wie zum Beispiel:
Unter den Bedingungen des Wohlfahrtsstaates hat sich das Verständnis von Hilfe in der Sozialen Arbeit immer mehr in Richtung auf Sozialleistungen entwickelt, die als Geldleistung, als Sachleistung oder als Dienstleistung erbracht werden. In der Theorie der Sozialarbeit/Sozialpädagogik wird der Begriff Hilfe zunehmend durch den Begriff der (personenbezogenen) Dienstleistung abgelöst. Dazu hat der Wandel im Bild des Klienten beigetragen. Der Klient wird heute nicht mehr vorrangig unter dem Gesichtspunkt seiner Hilfsbedürftigkeit (Defizitorientierung), sondern zunehmend mit Blick auf seine vorhandenen Kompetenzen gesehen (Ressourcen).
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