In der Fachterminologie der Sozialarbeit/Sozialpädagogik werden Begriffe wie ambulante ärztliche Versorgung oder ambulante Dienste der Krankenpflege im Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) oder der Altenpflege in SGB XI benutzt. Ambulante Versorgungsangebote verbinden ihre kostengünstige Leistungsmöglichkeit mit dem Wunsch vieler Menschen, Hilfe und Unterstützung in ihrem gewohnten Lebensumfeld (Individualisierung) und außerhalb von (stationären) Einrichtungen zu erhalten.
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