In der Jugendhilfe steht für derartig zugespitzte Konflikte ein besonderes Angebot zur Verfügung: Kinder (Kindheit) und Jugendliche können nach §42 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vom Jugendamt aus dem Konfliktfeld herausgenommen werden (Inobhutnahme). Bei Erwachsenen kommt häufig die Überweisung in ein Krankenhaus (Psychiatrie) als Möglichkeit der Krisenintervention in Betracht, wenn ambulante Unterstützung kurzfristig nicht organisierbar ist oder nicht hinreichend erscheint.
Bei der Bewältigung von Krisensituationen werden hohe Anforderungen an Aufmerksamkeit, Übersicht und Selbstkontrolle des Sozialarbeiters oder Sozialpädagogen gestellt. Am Ende der Soforthilfe muss immer die Frage nach den Ursachen für die Krise behandelt werden, da diese mit der Krisenintervention nicht angegangen werden. Dabei kann sich auch der Bedarf für eine therapeutische Langzeitbehandlung (Psychotherapie) ergeben.
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