Im Mittelalter lebten Kinder und Erwachsene unmittelbar zusammen. Die Vorstellung von Kindheit als eigener Lebenswelt, die von der Welt der Erwachsenen getrennt ist, hat sich erst im Verlauf der Geschichte entwickelt (Kindesrecht). Probleme der Kindheit wurden noch im 20. Jahrhundert gesetzlich unter dem Aspekt der Jugend betrachtet (Jugendarbeitsschutz, Jugendgesundheitsdienst). Erst das KJHG aus dem Jahre 1990 stellt beide Lebensphasen nebeneinander (Kinderpolitik, Kinderschutz).
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