Die Vorstellung vom Hilfeplan findet man auch in der Pflegeversicherung. Nach §18 Sozialgesetzbuch, 11. Buch (SGB XI), hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den Pflegekassen in jedem Einzelfall einen individuellen Pflegeplan zu empfehlen. Dieser Pflegeplan ist ebenfalls ein Hilfeplan, weil es nach §1 SGB XI Aufgabe der Pflegeversicherung ist, den pflegebedürftigen Personen Hilfe zu leisten (Pflegebedürftigkeit). Diese Bemühungen um eine Gesamtschau gibt es auch in der Sozialhilfe unter dem Begriff Gesamtplan.
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