Die Elterliche Sorge ist ein Teil des Familienrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieser Teil behandelt alle Rechte und Pflichten von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern (Altersgrenze). Dabei können die Eltern nicht willkürlich entscheiden, sie müssen sich am Wohl des Kindes (Kindeswohl) orientieren. Das Vormundschaftsgericht oder das Familiengericht entscheidet in Konfliktfällen (zwischen Eltern und Kind oder bei den Eltern untereinander). Die zivilrechtlich geregelte Elterliche Sorge darf nicht verwechselt werden mit dem in der Verfassung benannten Elternrecht.Die Elterliche Sorge besteht aus der Sorge für die Person und für das Vermögen des Kindes. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der tatsächlichen Sorge im Sinne von Pflege und Erziehung und der rechtlichen Vertretung, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen.