Die gesetzlichen Grundlagen des Jugendgesundheitsdiensts sind von den Bundesländern unterschiedlich gestaltet worden (Gesundheitsrecht). Dementsprechend sind die Aufgaben des Jugendgesundheitsdiensts nach Bundesländern verschieden. Die Einschulungsuntersuchungen gehören überall dazu, während die Reihenuntersuchungen in der Schulzeit und im Kindergarten in den Bundesländern unterschiedlich wahrgenommen werden. In einigen Bundesländern zählen die Vorsorgeuntersuchungen in den ersten vier Lebensjahren eines Kindes, Schutzimpfungen und Schulentlassungsuntersuchungen als Teil des Jugendarbeitsschutzes sowie die Betreuung von behinderten Kindern und Jugendlichen dazu.
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