Nach dem JArbSchG ist Kinderarbeit (Kindheit, Arbeit) verboten. Es regelt die Arbeitszeit der Jugendlichen und schreibt einen Jahresmindesturlaub vor. Die Einbeziehung von Berufsschultagen in die betriebliche Arbeitszeit eines Jugendlichen ist ebenso Gegenstand der gesetzlichen Regelungen wie etwa Begrenzungen zur Akkordarbeit für Minderjährige. Durch diese öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sollen Jugendliche vor einer übermäßigen, die Gesundheit gefährdende Inanspruchnahme in einem Betrieb geschützt werden. Die weitgehenden Schutzbestimmungen des JArbSchG haben nach der Darstellung von Kritikern zum Anwachsen der Jugendarbeitslosigkeit beigetragen, weil Betriebe dazu neigen, die Belastungen aus diesen Schutzvorschriften zu vermeiden.
Die Kenntnis der Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz ist für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die in der Jugendarbeit oder in der Betrieblichen Sozialarbeit tätig sind, von Bedeutung, um Jugendliche richtig zu beraten.
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