Zwischen dem Betriebsrat und der Betrieblichen Sozialarbeit besteht zumeist eine enge Zusammenarbeit, sie können jedoch in Konkurrenz zueinander tätig werden. Kurzfristige Erfordernisse der betriebswirtschaftlichen Planung, zum Beispiel Personalabbau, können ebenfalls im Gegensatz zu eher mittel- oder langfristigen Zielvorstellungen der Betrieblichen Sozialarbeit stehen.
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