| Die Betriebliche Sozialarbeit ist ein Bestandteil der betrieblichen Sozialpolitik in großen und mittleren Produktions-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetrieben. Sie ist ein Teil der Bemühungen der Unternehmensleitung um Integration und Konfliktvermeidung im Betrieb. Dafür gibt es auch im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gesetzlich vorgeschriebene Instanzen (Mitbestimmung). Zwischen dem Betriebsrat und der Betrieblichen Sozialarbeit besteht zumeist eine enge Zusammenarbeit, sie können jedoch in Konkurrenz zueinander tätig werden. Kurzfristige Erfordernisse der betriebswirtschaftlichen Planung, zum Beispiel Personalabbau, können ebenfalls im Gegensatz zu eher mittel- oder langfristigen Zielvorstellungen der Betrieblichen Sozialarbeit stehen. |