| Planung ist ein vorausschauender Prozess. Er besteht aus der Bestimmung von Zielen, der Auswahl von Mitteln zur Erreichung dieser Ziele, aus Überlegungen zur wirksamen Anwendung dieser Mittel und einer Kontrolle über die Erreichung dieser Ziele. Planung in der Sozialverwaltung ist zum überwiegenden Teil Anpassungsplanung, weil die Ziele und Mittel von den politischen Entscheidungsgremien vorgegeben werden. Von einer Ziel- und Entwicklungsplanung spricht man, wenn im Planungsprozess selbst eine Diskussion über die Ziele der Planung stattfindet. Ergebnis der Planung sind kurz-, mittel- und langfristige Pläne, die im Wechsel von Situation und Anforderung Handlungssicherheit erzeugen. Damit entlastet Planung davon, sich ständig neuen Situationen unvorbereitet aussetzen zu müssen. |