| Als Infrastruktur bezeichnet man die Gesamtheit der in einer Region zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandenen Einrichtungen und Dienste, die für einen Bereich der Politik von Bedeutung sind. Zum Beispiel gehören zur Infrastruktur der Jugendpolitik etwa vorhandene Angebote der Erziehungsberatung, Kinderheime (Heimerziehung), Kindergärten, Familienselbsthilfe oder Jugendfreizeitstätten. Zur Infrastruktur der Sozialhilfe gehören zum Beispiel vorhandene Möglichkeiten der Wohnungslosenhilfe, Angebote des Betreuten Wohnens für Behinderte, Tagesstätten für alte Menschen oder die Beschäftigung von Fachpersonal (Professionalisierung) bei den Freien Trägern. Bei der Darstellung einer konkreten Infrastruktur ist es wichtig, zwischen öffentlicher und privater Infrastruktur zu unterscheiden, weil die private Infrastruktur nicht selbstverständlich allen Interessenten zur Verfügung steht; so ist zum Beispiel das Schwimmbad in einer privat finanzierten Wohnanlage nicht für jedermann zugänglich. Forderungen von Bürgern nach dem Ausbau der Infrastruktur (Strukturwandel) werden unter Kostengesichtspunkten von der zuständigen Verwaltung überprüft. Dabei spielen in der Regel die langfristigen Folgekosten (Unterhaltung, Personal) eine größere Rolle als die einmalig anfallenden Investitionskosten. Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur erfordern umfassende Planungsüberlegungen. |