Es gibt keine allgemein anerkannte Definition dessen, was unter behindert zu verstehen ist. §2 Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) definiert den Begriff Behinderung folgendermaßen: "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn diese Beeinträchtigung zu erwarten ist." Diese Definition orientiert sich an der in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stattfindenden Diskussion um die Weiterentwicklung der "Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit und Behinderung" (ICIDH 1 und ICIDH 2), die nicht mehr die Orientierung an tatsächlichen oder vermeintlichen Defiziten (Defizitorientierung), sondern das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen in den Vordergrund gestellt hat. Die WHO unterscheidet bisher "impairment" (Schädigung), "disability" (Funktionseinschränkung) und "handicap" (soziale Beeinträchtigung). In der Behindertenhilfe sind Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit unterschiedlichen Aufgaben in der Beratung, Unterstützung und Begleitung behinderter Menschen und deren Angehörigen tätig. |
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