| Ziele der Behindertenpolitik werden durch Maßnahmen der Behindertenhilfe umgesetzt. Das geschieht neben der schulischen Bildung in Sonderschulen und Integrationsschulen beziehungsweise -klassen vor allem auf den Gebieten der Prävention, der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation sowie der Eingliederung (Eingliederungshilfe) in die Arbeitswelt und die Gesellschaft. Wichtige gesetzliche Bestimmungen sind im Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) im Bundesversorgungsgesetz (BVG) und im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu finden. Als Träger der Behindertenhilfe sind besonders zu erwähnen die Krankenkassen, die Rentenversicherungsanstalten, die Berufsgenossenschaften, die Versorgungsämter mit den Hauptfürsorgestellen, die Integrationsämter, die Bundesanstalt für Arbeit und die Träger der Sozialhilfe sowie der Jugendhilfe. Bei diesen Trägern sind Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit unterschiedlichen Aufgaben der Beratung, Unterstützung und Begleitung von behinderten Menschen und ihren Angehörigen tätig. |