Rehabilitation wird allgemein als Begriff für die Eingliederung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen in die Gesellschaft, speziell in Arbeit und Beruf, verwendet. Ziel der Rehabilitation ist die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Der Begriff Rehabilitation umfasst somit auch die Sozialleistungen, Verfahren und Maßnahmen, die zum Erreichen dieses Ziels erforderlich sind. Dabei gilt das Finalprinzip, das besagt, dass es unerheblich ist, wie die Behinderung entstanden ist. Innerhalb der Rehabilitation unterscheidet man vier Schwerpunkte: die medizinische, schulische, berufliche und die soziale Rehabilitation, wobei individuell entschieden wird, welche Schwerpunkte für eine erfolgreiche Rehabilitation erforderlich sind. Das Rehabilitationsrecht ist seit 2001 im Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) unter dem Titel "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" zusammengefasst. Für eine erfolgreiche Rehabilitation sind nicht nur die Leistungen der Rehabilitationsträger und der Träger von Rehabilitationseinrichtungen wichtig. Auch Selbsthilfegruppen und deren Erfahrungsaustausch sind für den Umgang mit und die Akzeptanz der eigenen Behinderung von erheblicher Bedeutung. |
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